Sektoraler Heilpraktiker
in der Physiotherapie (SHP)
Basiswissen Sektoraler Heilpraktiker in der Physiotherapie (SHP)
Der sektorale Heilpraktiker in der Physiotherapie übt die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf ohne die Zuweisung eines Arztes aus.
Das Bundesverwaltungsgericht ebnete im August 2009 mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten (SHP) den Direktzugang für Patienten auf Selbstzahlerbasis zur Physiotherapie.
Meine Zusatzqualifikation als Sektorale Heilpraktikerin in der Physiotherapie (SHP)
Als Inhaberin der Physiotherapiepraxis habe ich im Jahr 2020 die Qualifikation der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für die Physiotherapie erworben und kann Ihnen erfreulicherweise diese Leistung anbieten.
Sie als Patient können in meiner Physiotherapiepraxis auch ohne ärztliche Verordnung auf dem Gebiet der Physiotherapie, behandelt werden. Diagnose und Therapie finden auf kurzem Weg unter einem Dach statt. Über eine erste Terminvereinbarung kommen Sie mit Ihren Beschwerden direkt zu uns. Der Weg zu Ihrem Arzt entfällt.
Der Ablauf:
Sie erhalten von uns einen Fragebogen, der zum ersten Termin ausgefüllt mitzubringen ist. Dieser Fragebogen dient der physiotherapeutischen Befunderhebung und der Diagnosefindung im Rahmen des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie. Alle Informationen Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte werden mit Ihren aktuellen Beschwerden verknüpft. Dadurch wird Ihnen eine fundierte Beratung über ein Therapiekonzept in der Physiotherapie ermöglicht. Im Anschluss wird gemeinsam ein Behandlungsplan mit einer Heilmittelverordnung erstellt und die Termine für die Behandlungen vereinbart.
Wenn das Beschwerdebild akut und unklar ist, sodass das Krankheitsbild eine erweiterte und schulmedizinische Untersuchung erfordert, werden Sie als Patient darüber aufgeklärt und vor der ersten Behandlung aufgefordert, einen Facharzt Ihrer Wahl aufzusuchen. Wenn der ärztliche Befund als Ergebnis eine physiotherapeutische Behandlung legitimiert, wird der Behandlungsplan erstellt und die Termine für die Behandlungen vereinbart.
Welche Vorteile haben Sie als Patient?
- Grundsätzlich keine Notwendigkeit eines Arzttermins
- Eine ausführliche Anamnese, Untersuchung mit Befunderhebung, Diagnosestellung und Beratung für ein Therapiekonzept wird vor Ort durchgeführt
- Effektive Behandlung Ihrer Beschwerden im Anschluss
Wer bezahlt die Behandlung?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind:
Die physiotherapeutischen Leistungen durch einen sektoralen Heilpraktiker in der Physiotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und werden auf Selbstzahlerbasis abgerechnet.
Viele Krankenkassen bieten jedoch eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie privat krankenversichert sind:
Die Leistungen durch einen sektoralen Heilpraktiker in der Physiotherapie können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden, sofern Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag erstattungsfähig sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.