Termine nach Vereinbarung

Heilmittelverordnung (Rezept)






Die medizinische Notwendigkeit einer physiotherapeutischen Behandlung wird durch einen Arzt, einen allgemeinen Heilpraktiker oder einen sektoralen Heilpraktiker in der Physiotherapie (SHP) festgestellt. Eine anschließende Heilmittelverordnung (Rezept) ist üblich.

Eine Heilmittelverordnung (Rezept) und gesetzlich versichert

Nach dem Ausstellungsdatum ist die Heilmittelverordnung 28 Tage gültig. Bei einem dringenden Behandlungsbedarf beträgt die Gültigkeit 14 Tage. Innerhalb dieser Tage muss die Physiotherapie begonnen werden, sonst verfällt die Heilmittelverordnung.

Eine Heilmittelverordnung und gesetzlich versichert

Eine Heilmittelverordnung (Rezept) und privat versichert

Vereinbaren Sie Ihre Termine zur Physiotherapie, sobald Ihnen die Heilmittelverordnung vorliegt.

Eine Heilmittelverordnung und privat versichert

Anschlussbehandlungen nach Operationen und Rehabilitation

Wenn Sie für eine Operation in die Klinik müssen und durch Ihren behandelnden Arzt wissen, dass Sie im Anschluss eine physiotherapeutische Behandlung benötigen, vereinbaren Sie Ihre Termine, bevor Sie in die Klinik gehen bzw. spätestens während Ihres Klinikaufenthaltes. So vermeiden Sie lange Wartezeiten bis zum Beginn Ihrer anschließenden Physiotherapie. Ihr Arzt wird Ihnen rechtzeitig eine Heilmittelverordnung dafür ausstellen. Entsprechend gilt das auch für ambulante physiotherapeutische Behandlungen nach Rehabilitationsmaßnahmen.